Kirchensteuer in Deutschland: Berechnung, Abzugsfähigkeit und das formelle Verfahren zum Austritt
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Table of Contents
- Kirchensteuer in Deutschland: Finanzielle Realitäten und aktuelle Herausforderungen
- Die Berechnung der Kirchensteuer: Wie sie funktioniert und was Sie abziehen können
- Der Weg aus der Kirche: Schritt-für-Schritt zum Austritt
- Mitgliederschwund und Zukunft der Kirchenfinanzierung
- Praktische Anwendungsbeispiele und rechtliche Feinheiten
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kirchensteuer und zum Austritt
Die Kirchensteuer ist ein fester Bestandteil der Finanzierung vieler religiöser Gemeinschaften in Deutschland. Sie fließt primär an die katholische und evangelische Kirche und wird als Aufschlag auf die staatliche Einkommens- und Lohnsteuer erhoben. Die genaue Höhe dieses Aufschlags variiert bundeslandabhängig, wobei in Bayern und Baden-Württemberg 8% und in allen anderen Bundesländern 9% der zu zahlenden Einkommensteuer anfallen. Trotz aktuell hoher nominaler Einnahmen stehen die Kirchen vor der Herausforderung sinkender Mitgliederzahlen und der Inflation, was eine Neubewertung ihrer finanziellen Stabilität und der Mitgliedschaftsdynamik notwendig macht.
Kirchensteuer in Deutschland: Finanzielle Realitäten und aktuelle Herausforderungen
Im Jahr 2022 erzielten die Kirchen in Deutschland mit rund 13 Milliarden Euro Rekordeinnahmen aus der Kirchensteuer. Dies war eine nominale Steigerung, die jedoch angesichts der Inflation eine reale Abnahme der finanziellen Mittel bedeutet. Auf die katholische Kirche entfielen etwa 6,8 Milliarden Euro, während die evangelische Kirche rund 6,1 Milliarden Euro verzeichnete. Diese Zahlen spiegeln die allgemeine Entwicklung der Einkommensteuer wider, die als Bemessungsgrundlage dient. Dennoch deuten Prognosen auf eine Fortsetzung des realen Einnahmerückgangs hin.
Ein drängendes Problem für die Kirchen ist der fortschreitende Mitgliederschwund. Allein im Jahr 2022 verließen über 1,3 Millionen Menschen die Kirchen, was einem Rückgang von mehr als 3% entspricht. Über die letzten zwei Jahrzehnte ist die Zahl der Kirchenmitglieder um ein Viertel auf etwa 40 Millionen gesunken. Dies wird durch eine geringere Bindung jüngerer Generationen an traditionelle religiöse Institutionen und den demografischen Wandel begünstigt.
Die Steuerlast innerhalb der Kirchen ist zudem ungleich verteilt. Während im Durchschnitt ein Mitglied etwa 320 Euro im Jahr 2022 zahlte, tragen Mitglieder mit höherem Einkommen einen überproportionalen Anteil. Kinder sind von der Kirchensteuer befreit, und viele Rentner zahlen geringere Beträge. Schätzungsweise leisten die einkommensstärksten 30% der Mitglieder etwa drei Viertel des gesamten Steueraufkommens, was eine Konzentration der finanziellen Last auf eine kleinere Gruppe darstellt.
Verteilung der Kirchensteuereinnahmen (2022, geschätzt)
| Kategorie | Anteil/Betrag |
|---|---|
| Gesamteinnahmen (nominal) | ca. 13 Mrd. Euro |
| Katholische Kirche | ca. 6,8 Mrd. Euro |
| Evangelische Kirche | ca. 6,1 Mrd. Euro |
| Durchschnittliche Steuer pro Mitglied | ca. 320 Euro |
| Anteil der Top 30% Einkommensstarken | ca. 75% des Aufkommens |
Die Berechnung der Kirchensteuer: Wie sie funktioniert und was Sie abziehen können
Die Kirchensteuer ist untrennbar mit der Lohn- und Einkommensteuer verbunden. Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, muss auch keine Kirchensteuer entrichten. Für Angestellte erfolgt der Einbehalt und die Abführung der Kirchensteuer automatisch durch den Arbeitgeber über die monatliche Lohnabrechnung. Selbstständige hingegen zahlen sie üblicherweise im Rahmen ihrer Steuervorauszahlungen, basierend auf ihrer geschätzten Einkommensteuerlast.
Ein entscheidender Aspekt für Steuerzahler ist die Möglichkeit, die gezahlte Kirchensteuer in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Sie kann als Sonderausgabe unbegrenzt von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Abzug mindert das zu versteuernde Einkommen und reduziert somit die gesamte Einkommensteuerlast. Ohne diese Regelung wäre der finanzielle Vorteil eines Kirchenaustritts deutlich geringer, da die entrichtete Kirchensteuer sonst vollständig "verloren" wäre.
Neben der regulären Kirchensteuer gibt es das sogenannte "besondere Kirchgeld". Dieses kann unter bestimmten Umständen anfallen, beispielsweise wenn ein Ehepaar gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wird und ein Partner konfessionslos ist oder nur über ein geringes Einkommen verfügt. Hierbei wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des gesamten Haushalts berücksichtigt. Die Freigrenzen für das besondere Kirchgeld wurden kürzlich angehoben. Ab dem Steuerjahr 2025 liegt die Grenze für das gemeinsam zu versteuernde Einkommen, ab der das besondere Kirchgeld relevant werden kann, bei 50.000 Euro.
Die Berechnung der Kirchensteuer ist prozentual. Je nach Bundesland wird ein bestimmter Prozentsatz (8% oder 9%) auf die festgesetzte Einkommensteuer angewandt. Dies bedeutet, dass mit steigendem Einkommen und damit höherer Einkommensteuer auch die Kirchensteuerbeträge entsprechend anwachsen, sofern die Person Mitglied einer steuererhebenden Kirche ist.
Kirchensteuer vs. Besonderes Kirchgeld: Ein Überblick
| Merkmal | Kirchensteuer (Regulär) | Besonderes Kirchgeld |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Lohn-/Einkommensteuer (individuell) | Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen des Ehepaares |
| Geltungsbereich | Alle zahlenden Mitglieder | Bestimmte Ehepaare (z.B. ein Partner kirchenlos) |
| Abzugsfähigkeit | Als Sonderausgabe unbeschränkt abzugsfähig | In der Regel ebenfalls als Sonderausgabe abzugsfähig |
| Freigrenze (ab 2025) | Keine spezifische Freigrenze, hängt von Einkommensteuer ab | 50.000 Euro (gemeinsames zu versteuerndes Einkommen) |
Der Weg aus der Kirche: Schritt-für-Schritt zum Austritt
Der Austritt aus der Kirche ist ein formaler Akt, der in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Er muss persönlich und mit eindeutiger Willenserklärung erfolgen. Der offizielle Weg führt zum zuständigen Amtsgericht oder Standesamt. Dort kann die Austrittserklärung entweder direkt vor einem Rechtspfleger zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht werden, wobei die Unterschrift notariell beglaubigt sein muss.
Eine rein digitale oder online durchgeführte Austrittserklärung ist gesetzlich nicht vorgesehen und somit ungültig. Der Austritt wird wirksam, sobald die Erklärung beim zuständigen Gericht oder Amt eingegangen ist. Es ist wichtig zu wissen, dass mit dem Ende des Tages, an dem die Erklärung vorliegt, die Kirchenmitgliedschaft formal endet.
Die gute Nachricht für alle, die austreten möchten: Die weitere Abwicklung mit dem Finanzamt übernimmt in der Regel das Amts- oder Standesamt. Diese Behörden informieren das zuständige Finanzamt über den Austritt, sodass die Kirchensteuerpflicht automatisch beendet wird. Die Kirchensteuerpflicht endet üblicherweise mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung beim Gericht eingegangen ist. Dies bedeutet, dass für den laufenden Monat noch anteilig Kirchensteuer zu zahlen ist.
Für den formality des Austritts wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Diese variiert je nach Bundesland und liegt oft zwischen 10 und 60 Euro. Neben den finanziellen Aspekten hat ein Kirchenaustritt auch konsequente Auswirkungen auf die Mitgliedschaftsrechte. Dazu gehören der Wegfall des Rechts, Taufpate zu werden, sowie der Ausschluss von kirchlichen Trauungen und traditionellen kirchlichen Bestattungsformen. Diese Konsequenzen sollten bei der Entscheidung bedacht werden.
Ablauf und Kosten des Kirchenaustritts
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Erklärung abgeben | Persönlich beim zuständigen Amtsgericht oder Standesamt (zu Protokoll oder notariell beglaubigt). |
| 2. Wirksamkeit | Mit Ablauf des Tages, an dem die Erklärung beim Gericht/Amt eingegangen ist. |
| 3. Meldung an Finanzamt | Erfolgt automatisch durch das Gericht/Amt. |
| 4. Ende der Kirchensteuerpflicht | In der Regel mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wurde. |
| 5. Kosten | Verwaltungsgebühr (ca. 10-60 Euro, je nach Bundesland). |
| 6. Konsequenzen | Verlust kirchlicher Rechte (z.B. Patenamt, kirchl. Trauung/Beerdigung). |
Mitgliederschwund und Zukunft der Kirchenfinanzierung
Der anhaltende Mitgliederschwund stellt die Kirchen vor erhebliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Diese Entwicklung wird maßgeblich durch eine abnehmende Bindung jüngerer Generationen an traditionelle religiöse Institutionen vorangetrieben. Während ältere Generationen oft eine stärkere Verbundenheit zur Kirche aufweisen, zeigen Umfragen und Statistiken, dass jüngere Menschen eine geringere Affinität zu kirchlichen Dogmen und Strukturen haben, was langfristig zu einem Rückgang der steuerzahlenden Mitglieder führt.
Diese demografische Verschiebung hat direkte Auswirkungen auf die realen Einnahmen der Kirchen. Auch wenn die nominalen Einnahmen durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung stabil bleiben oder sogar steigen mögen, so mindert die Inflation die Kaufkraft und den realen Wert der Einnahmen. Dies zwingt die Kirchen, ihre Ausgaben kritisch zu überprüfen und möglicherweise Prioritäten neu zu setzen, was die Finanzierung ihrer sozialen und gemeinnützigen Projekte beeinflussen könnte.
Parallel zu diesen internen Entwicklungen gibt es eine zunehmende öffentliche Debatte über die Finanzierung der Kirchen im Allgemeinen. Fragen zur Legitimität der Kirchensteuer als staatlich verwaltete Abgabe und die Rolle der Kirchen als Träger von Sozialleistungen werden intensiv diskutiert. Die Kirchen selbst betonen immer wieder die Bedeutung der Kirchensteuer für die Finanzierung ihrer vielfältigen Aktivitäten, die weit über rein religiöse Zwecke hinausgehen und wichtige gesellschaftliche Aufgaben wie Bildung, Pflege und karitative Arbeit umfassen.
Die Kirchen versuchen, auf diese Entwicklungen zu reagieren, indem sie ihre Angebote digitalisieren und transparenter gestalten, um auch jüngere und weniger traditionell orientierte Menschen zu erreichen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer in der Steuererklärung bleibt ein wichtiger Faktor, der die Entscheidung für oder gegen einen Austritt beeinflusst. Für viele ist dies ein entscheidender finanzieller Anreiz, der die emotionale Bindung zur Kirche überwiegen kann.
Aktuelle Debatten zur Kirchenfinanzierung
| Aspekt | Diskussionspunkte |
|---|---|
| Mitgliederschwund | Sinkende Mitgliederzahlen führen zu geringeren Einnahmen und gesellschaftlichem Einfluss. |
| Inflation | Reale Wertminderung der Einnahmen trotz nominaler Steigerung. |
| Kirchensteuer | Diskussion über die staatliche Erhebung und die Notwendigkeit der Abgabe. |
| Gesellschaftliche Relevanz | Debatte über die Finanzierung kirchlicher Sozial- und Bildungsarbeit. |
| Zukunft der Finanzierung | Suche nach alternativen Finanzierungsmodellen und Anpassung an veränderte Mitgliederstrukturen. |
Praktische Anwendungsbeispiele und rechtliche Feinheiten
Um die Auswirkungen der Kirchensteuer und die Vorteile des Sonderausgabenabzugs greifbar zu machen, betrachten wir ein Beispiel: Eine ledige Person erzielt ein Bruttojahresgehalt von 32.000 Euro. Auf Basis dieses Einkommens zahlt sie jährlich etwa 320 Euro Kirchensteuer (bei einem angenommenen Beitragssatz). Wenn diese Person die Kirchensteuer in ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe absetzt, reduziert sich ihr zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag. Dies führt zu einer direkten Minderung ihrer gesamten Einkommensteuer, wodurch ein Teil der gezahlten Kirchensteuer finanziell kompensiert wird.
Ein weiteres Beispiel beleuchtet den Zeitpunkt des Austritts: Tritt eine Person beispielsweise im Mai aus der Kirche aus, bleibt sie für die Monate Januar bis Mai Mitglied und schuldet entsprechend Kirchensteuer. Für das Austrittsjahr wird die Kirchensteuer auf Basis der gesamten Jahreseinkommensteuer berechnet, und der Mitgliedsbeitrag wird dann anteilig für die Monate der tatsächlichen Kirchenzugehörigkeit erhoben. Dies bedeutet, dass die Steuerpflicht mit dem Ende des Austrittsmonats endet.
Ein wichtiger Aspekt, der vor allem Personen mit sehr hohen Einkommen betrifft, ist die sogenannte Kappungsgrenze der Kirchensteuer. In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzen. Dies dient dazu, die finanzielle Belastung für Spitzenverdiener in einem verträglichen Rahmen zu halten. Um von dieser Kappung Gebrauch zu machen, ist in bestimmten Fällen ein separater Antrag bei der zuständigen Kirchenverwaltung notwendig. Die genauen Regelungen und ob eine Kappung in Anspruch genommen werden kann, hängt vom jeweiligen Bundesland und den spezifischen Kirchengesetzen ab.
Die Entscheidung für oder gegen einen Kirchenaustritt ist somit oft eine Abwägung zwischen persönlichen Glaubensfragen und finanziellen Überlegungen. Die Möglichkeit, die Kirchensteuer steuerlich abzusetzen, spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Ebenso sind die administrativen Hürden und die damit verbundenen Kosten sowie der Verlust von Mitgliedsrechten Faktoren, die in diese persönliche Entscheidung einfließen.
Fallbeispiele zur Kirchensteuerbelastung und -abzugsfähigkeit
| Szenario | Beschreibung |
|---|---|
| Beispiel 1: Normalverdiener | Bruttojahresgehalt 32.000 Euro, ca. 320 Euro Kirchensteuer. Abzugsfähigkeit reduziert die effektive Belastung. |
| Beispiel 2: Austrittszeitpunkt | Austritt im Mai: Kirchensteuerzahlung für Januar-Mai; anteilige Berechnung für das Austrittsjahr. |
| Beispiel 3: Hohes Einkommen | Kappungsgrenze kann greifen, um die Steuerlast auf ein bestimmtes Niveau zu begrenzen (ggf. Antrag erforderlich). |
| Beispiel 4: Ehepaar (gemeinsame Veranlagung) | Prüfung auf mögliches besonderes Kirchgeld bei unterschiedlicher Konfession oder Einkommensunterschieden. |
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kirchensteuer und zum Austritt
Q1. Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?
A1. Die Kirchensteuer beträgt 8% der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, und 9% in allen anderen Bundesländern. Sie wird auf die Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben.
Q2. Muss ich Kirchensteuer zahlen, wenn ich arbeite?
A2. Ja, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Kirche sind, wird die Kirchensteuer automatisch von Ihrem Lohn abgezogen. Wenn Sie keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt auch keine Kirchensteuer an.
Q3. Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
A3. Ja, die gezahlte Kirchensteuer kann in der Steuererklärung als Sonderausgabe unbeschränkt abgesetzt werden, was Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Einkommensteuerlast reduziert.
Q4. Was ist das besondere Kirchgeld?
A4. Das besondere Kirchgeld ist eine zusätzliche Abgabe, die unter bestimmten Umständen bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren erhoben werden kann, wenn sie gemeinsam veranlagt werden. Die Freigrenze für das gemeinsame zu versteuernde Einkommen liegt ab 2025 bei 50.000 Euro.
Q5. Wo muss ich den Kirchenaustritt erklären?
A5. Der Austritt muss persönlich beim zuständigen Amtsgericht oder Standesamt erklärt werden, entweder zu Protokoll oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift.
Q6. Ist ein Online-Kirchenaustritt möglich?
A6. Nein, ein Online-Austritt ist gesetzlich nicht vorgesehen und somit nicht rechtskräftig.
Q7. Wann wird der Kirchenaustritt wirksam?
A7. Der Austritt wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Erklärung beim Amtsgericht oder Standesamt eingegangen ist.
Q8. Wer informiert das Finanzamt über meinen Austritt?
A8. Das Amts- oder Standesamt meldet den Austritt automatisch an das Finanzamt.
Q9. Endet die Kirchensteuerpflicht sofort nach der Erklärung?
A9. In der Regel endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung beim Gericht eingegangen ist.
Q10. Mit welchen Kosten muss ich für den Kirchenaustritt rechnen?
A10. Es fällt eine Verwaltungsgebühr an, deren Höhe je nach Bundesland zwischen etwa 10 und 60 Euro liegt.
Q11. Welche Rechte verliere ich durch einen Kirchenaustritt?
A11. Sie verlieren unter anderem das Recht, Taufpate zu werden, sowie den Anspruch auf kirchliche Trauungen und Beerdigungen.
Q12. Warum sinken die realen Einnahmen der Kirchen trotz hoher Nominalwerte?
A12. Die Inflation mindert die Kaufkraft der Einnahmen. Zudem sinkt die Zahl der zahlenden Mitglieder.
Q13. Wer zahlt den größten Teil der Kirchensteuer?
A13. Schätzungen zufolge tragen die oberen 30% der Kirchenmitglieder etwa drei Viertel des gesamten Steueraufkommens.
Q14. Welche Rolle spielt der demografische Wandel für die Kirchenfinanzierung?
A14. Der demografische Wandel mit einer geringeren Kirchenbindung bei jüngeren Generationen führt zu einem langfristigen Rückgang der Mitgliederzahlen und damit der Einnahmen.
Q15. Gibt es eine Kappungsgrenze für die Kirchensteuer?
A15. Ja, in einigen Bundesländern kann die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt werden, was vor allem für Gutverdiener relevant ist.
Q16. Was sind die Hauptgründe für den Mitgliederschwund?
A16. Geringere Kirchenbindung bei jüngeren Generationen, Säkularisierungstendenzen und der demografische Wandel.
Q17. Wie wird die Kirchensteuer berechnet, wenn ich selbstständig bin?
A17. Selbstständige zahlen die Kirchensteuer in der Regel als Vorauszahlung, basierend auf ihrer geschätzten Einkommensteuer.
Q18. Kann ich auch austreten, wenn ich nicht in Deutschland wohne?
A18. Der Austritt muss in Deutschland bei einem zuständigen deutschen Gericht oder Standesamt erfolgen. Für im Ausland lebende Deutsche können spezielle Regelungen gelten.
Q19. Was passiert mit meinen Kirchenbeiträgen, wenn ich sterbe?
A19. Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Tod des Mitglieds. Für das Sterbejahr wird sie anteilig berechnet.
Q20. Welche Rolle spielen digitale Angebote bei der Kirchenbindung?
A20. Digitale Angebote sind ein Versuch der Kirchen, auch jüngere und weniger traditionell orientierte Menschen zu erreichen und die Bindung aufrechtzuerhalten.
Q21. Gibt es Ausnahmen von der Kirchensteuerpflicht?
A21. Ja, wer keine Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, muss keine Kirchensteuer entrichten. Kinder sind ebenfalls befreit.
Q22. Kann ich nach einem Austritt wieder in die Kirche eintreten?
A22. Ja, ein Wiedereintritt ist möglich und muss ebenfalls kirchlich beantragt und vollzogen werden.
Q23. Was bedeutet "notariell beglaubigte Unterschrift" für den Austritt?
A23. Ihre Unterschrift auf der schriftlichen Austrittserklärung wird von einem Notar als echt bestätigt, was für die Einreichung beim Gericht notwendig sein kann.
Q24. Beeinflusst mein Bundesland die Höhe der Kirchensteuer?
A24. Ja, die Höhe des prozentualen Aufschlags auf die Einkommensteuer unterscheidet sich: 8% in Bayern/Baden-Württemberg, 9% in den übrigen Bundesländern.
Q25. Sind die Kirchen auf die Kirchensteuer angewiesen?
A25. Die Kirchensteuer ist eine wesentliche Finanzierungsquelle, die zur Erfüllung ihrer sozialen, kulturellen und karitativen Aufgaben dient.
Q26. Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf die Bemessungsgrundlage für andere Steuern aus?
A26. Die Kirchensteuer selbst ist keine Betriebsausgabe, aber sie kann als Sonderausgabe die Einkommensteuerlast mindern.
Q27. Was sind die Argumente für und gegen die Kirchensteuer?
A27. Pro: Finanzierung wichtiger sozialer und kultureller Arbeit. Contra: Staatliche Erhebung für private Organisationen, Mitgliederschwund.
Q28. Kann ich die Kirchensteuer nachträglich absetzen?
A28. Ja, die Kirchensteuer kann für das entsprechende Steuerjahr in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, solange die Fristen eingehalten werden.
Q29. Gibt es Unterschiede bei der Berechnung für evangelische und katholische Kirchensteuer?
A29. Die grundlegende Berechnung (Prozentsatz der Einkommensteuer) ist gleich. Die internen Verwendungzwecke und Satzungen können sich unterscheiden.
Q30. Was passiert mit meinem Kirchensteuerbescheid nach dem Austritt?
A30. Nach dem Austritt erhalten Sie keinen Kirchensteuerbescheid mehr, da die Pflicht mit dem Ende des Austrittsmonats erlischt und die Meldung an das Finanzamt erfolgt.
Disclaimer
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und kann eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung nicht ersetzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Zusammenfassung
Die Kirchensteuer in Deutschland ist ein komplexes Thema, das die Finanzierung der großen Kirchen sichert, aber auch Fragen bezüglich Mitgliederschwund und finanzieller Nachhaltigkeit aufwirft. Die Berechnung basiert auf der Einkommensteuer und ist steuerlich abzugsfähig. Der formelle Austritt aus der Kirche erfolgt über Gerichte oder Standesämter und beendet die Steuerpflicht. Aktuelle Entwicklungen zeigen eine reale Einnahmeverringerung trotz nominaler Rekorde, was die Kirchen vor Herausforderungen stellt.
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